Fr die Befrderung von Versandstcken, die polymerisierende Stoffe enthalten, mssen die Vorschriften der Sondervorschrift 386 in Verbindung mit den Unterabschnitten 7.1.7.3 und 7.1.7.4 sowie den Abstzen 5.4.1.1.15 und 5.4.1.2.3.1 nicht angewendet werden, wenn sie zur Entsorgung oder zum Recycling befrdert werden, vorausgesetzt, folgende Vorschriften werden eingehalten:

a) vor der Verladung hat eine Prfung ergeben, dass die Auentemperatur des Versandstcks und die Umgebungstemperatur nicht wesentlich voneinander abweichen;

b) die Befrderung erfolgt innerhalb eines Zeitraums von hchstens 24 Stunden nach dieser Prfung;

c) die Versandstcke sind whrend der Befrderung vor direkter Sonneneinstrahlung sowie vor der Einwirkung anderer Wrmequellen (z. B. zustzliche Ladungen, welche ber Umgebungstemperatur befrdert werden) geschtzt;

d) die Umgebungstemperaturen whrend der Befrderung betragen weniger als 45 C;

e) Fahrzeuge und Container sind ausreichend belftet;

f) die Stoffe sind in Versandstcken mit einem Fassungsraum von hchstens 1000 Liter verpackt.

Bei der Beurteilung der Stoffe fr die Befrderung unter den Bedingungen dieser Sondervorschrift knnen zustzliche Manahmen zur Verhinderung einer gefhrlichen Polymerisation in Betracht gezogen werden, z. B. der Zusatz von Inhibitoren.